Wie kann ich Ihnen helfen? Warum ein Sachverständiger?

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige haben sich durch langjährige Berufsausübung profiliert und sind durch das gerichtliche Zertifizierungsverfahren als ExpertInnen auf ihrem Fachgebiet ausgewiesen. Durch ihre Fachkompetenz sind sie dazu befähigt, in Streitfällen sowohl den Gerichten das für deren Entscheidungen nötige Fachwissen zu liefern als auch außergerichtlich dazu beizutragen, Streitfälle zu bereinigen. Sachverständige sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet, um ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand von Lehre und Rechtsprechung zu halten. Aus diesem Grund bin ich auch ordentliches Mitglied des Verbandes für Gerichtssachverständige.

 

Privatgutachten als Entscheidungsgrundlage

In manchen Fällen ist die Expertise eines allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen hilfreich, wenn es darum geht eine Sachlage objektiv und fachlich einwandfrei festzustellen. Ein allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger muss unabhängig sein. Ein unabhängiges Gutachten bietet oft die Basis für einen Konsens.

Ebenfalls kann auch ein Sachverständiger vor Gericht im Auftrag einer Partei tätig werden. In diesem Fall handelt es sich ebenfalls um ein privatrechtliches Mandat.

 

Gerichtliches Gutachten als Entscheidungshilfe für das Entscheidungsorgan

In vielen Fällen erfordern die komplexen steuerlichen Regelungen ein Gutachten, welches den Richter in die Lage versetzt, die Sachlage zu verstehen – im Rahmen eines Gerichtsgutachtens. Ich biete sowohl Privatgutachten als gerichtliche Gutachten als Service an. Ich kann Sie bei folgenden Fragen im Speziellen unterstützen:

  • Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren
  • Fehlberatungen in Steuerrecht
  • Fragen der Angemessenheit bei Steuerberaterhonoraren